Psychosoziale Notfallversorgung für Betroffene (PSNV-B)
wird unter anderem von den folgenden Institutionen geleistet:
- Notfallseelsorge (NFS)
- Krisenintervention im Rettungsdienst (KIT)
- Notfallseelsorge in Schulen
Besonders wichtig ist für die Betroffenen, dass die PSNV zügig beginnt, um sie möglichst noch in der Krisensituation betreuen zu können. Deshalb wird die PSNV im Regelfall direkt von den Leitstellen der Rettungsorganisationen alarmiert.
Neben der persönlichen und fachlich guten Betreuung sind schriftliche Informationen besonders wichtig, da die Betroffenen in der Krisensituation kaum in der Lage sind, viele Informationen auszunehmen.
Im Folgenden finden Sie 3 typische Informationsflyer, die vom Bundesamt für Bevölkerungschutz und Katastrophenhilfe (BBK) herausgegeben wurden.