Psychosoziale Notfallversorgung (PSNV) ist die Gesamtheit aller Aktionen und Vorkehrungen, die getroffen werden, um notfallbetroffenen Personen (Patienten, Angehörige, Hinterbliebene, Augenzeugen, Ersthelfer/innen, ...) und Einsatzkräften im Bereich der psychosozialen Be- und Verarbeitung von Notfällen zu helfen.
Die PSNV gleidert sich in zwei große Bereiche auf:
PSNV-B (Psychosoziale Notfallversorgung für Betroffene): hier wird die Psychosoziale Akuthilfe betrieben und
PSNV-E (Psychosoziale Notfallversorgung für Einsatzkräfte)
Die Notfallseelsorge ist Bestandteil der PSNV-B.
Der Arbeiter-Samariter-Bund Deutschland e.V.
Das Deutsche Rote Kreuz e.V.
Die Johanniter-Unfall-Hilfe e.V.
Die katholische Konferenz der Diözesebeauftragten für Notfallseelsorge
Der Malteser Hilfsdienst e.V.
Das gesamte Dokument mit der Ergänzung der Kirchen findet sich im Downloadbereich.
Gemeinsame Qualitätsstandards und Leitlinien zu Maßnahmen der Psychosozialen Notfallversorgung für Überlebende, Angehörige, Hinterbliebene, Zeugen und/oder Vermissende im Bereich der Psychosozialen Akuthilfe: