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Regelungen der Evang.-Luth. Kirche in Bayern
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Rechtliche Regelungen der Evang.-Luth. Kirche in Bayern: Ökumenische Vereinbarung über die Arbeit der Notfallseelsorge in Bayern Landeskirchliche Ordnung für Notfallseelsorger/innen Überörtlicher Einsatz von Notfallseelsorgern: Hier der überarbeitete Katastrophenhilfeplan der Evang.-Luth. Kirche in Bayern vom 30.09.2008. Unfallversicherungsschutz Durch die Änderung des Sozialgesetzbuches (SGB) VII ist der gesetzliche Unfallversicherungsschutz für Ehrenamtliche in der Kirche seit dem 01.01.2005 erweitert worden. Weitere Informationen gibt es auf der Homepage der Evangelischen Fachstelle für Arbeitssicherheit (EFAS): http://www.ekd.de/efas/fs_aktuell.htm Frage: Aktenzeichen? Vereinbarung der "Arbeitsgemeinschaft Psychosoziale Notfallversorgung" im Landkreis Kitzingen Aus- und Fortbildungsnachweise: Dieses Nachweisheft dient dazu, den eigenen Fortbildungsstand gebündelt darzustellen. Die Aus- und Fortbildungsnachweise wurden an den Curricula der "Konferenz Evangelische Notfallseelsorge" und des Landesarbeitskreis Psychosoziale Notfallversorgung (LAK PSNV) ausgerichtet. (Nachweisheft.pdf) (Nachweisheft.doc)(Hinweise)
Qualitätskriterien für Notfallseelsorge-Systeme Diese Qualitätskriterien haben noch keinen rechtlichen Status, aber alle NFS-Systeme werden gebeten, sich an ihnen zu orientieren. |
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