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Regelungen
der Evang.-Luth. Kirche in  Bayern



Rechtliche Regelungen der Evang.-Luth. Kirche in Bayern:

Ökumenische Vereinbarung  über die Arbeit der Notfallseelsorge in Bayern

Landeskirchliche Ordnung für Notfallseelsorger/innen

Überörtlicher Einsatz von Notfallseelsorgern:
Hier die vorläufige Regelung der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern zum Einsatz von Notfallseelsorgern außerhalb Bayerns. (als .pdf-Datei)

Hier der überarbeitete Katastrophenhilfeplan der Evang.-Luth. Kirche in Bayern vom 30.09.2008.

Unfallversicherungsschutz
Ein weiterer wichtiger rechtlicher Punkt ist der Versicherungsschutz während eines Einsatzes.
Hierzu ein Schreiben des Landeskirchenamtes München. (als .pdf-Datei)

Durch die Änderung des Sozialgesetzbuches (SGB) VII ist der gesetzliche Unfallversicherungsschutz für Ehrenamtliche in der Kirche seit dem 01.01.2005 erweitert worden.

Frage: Aktenzeichen?
In den Pfarrämtern und Dekanaten der Evang.-Luth. Kirche in Bayern sollte die Notfallseelsorge unter dem Aktenzeichen 36/69 (sonstige Seelsorge) erfasst werden.

Vereinbarung der "Arbeitsgemeinschaft Psychosoziale Notfallversorgung" im Landkreis Kitzingen

Aus- und Fortbildungsnachweise:

Dieses Nachweisheft dient dazu, den eigenen Fortbildungsstand gebündelt darzustellen.

Die Aus- und Fortbildungsnachweise wurden an den Curricula der "Konferenz Evangelische Notfallseelsorge" und des Landesarbeitskreis Psychosoziale Notfallversorgung (LAK PSNV) ausgerichtet. (Nachweisheft.pdf) (Nachweisheft.doc)(Hinweise)

 

Qualitätskriterien für Notfallseelsorge-Systeme
Diese Qualitätskriterien haben noch keinen rechtlichen Status, aber alle NFS-Systeme werden gebeten, sich an ihnen zu orientieren.

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