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Regelungen
der Evang.-Luth. Kirche in  Bayern



Rechtliche Regelungen der Evang.-Luth. Kirche in Bayern:

Ökumenische Vereinbarung  über die Arbeit der Notfallseelsorge in Bayern

Landeskirchliche Ordnung für Notfallseelsorger/innen

Überörtlicher Einsatz von Notfallseelsorgern:
Hier die vorläufige Regelung der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern zum Einsatz von Notfallseelsorgern außerhalb Bayerns.(als .pdf-Datei)

Hier der überarbeitete Katastrophenhilfeplan der Evang.-Luth. Kirche in Bayern vom 30.09.2008.

Unfallversicherungsschutz
Ein weiterer wichtiger rechtlicher Punkt ist der Versicherungsschutz während eines Einsatzes.
Hierzu ein Schreiben des Landeskirchenamtes München. (als .pdf-Datei)

Durch die Änderung des Sozialgesetzbuches (SGB) VII ist der gesetzliche Unfallversicherungsschutz für Ehrenamtliche in der Kirche seit dem 01.01.2005 erweitert worden. Weitere Informationen gibt es auf der Homepage der Evangelischen Fachstelle für Arbeitssicherheit (EFAS): http://www.ekd.de/efas/fs_aktuell.htm

Frage: Aktenzeichen?
In den Pfarrämtern und Dekanaten der Evang.-Luth. Kirche in Bayern sollte die Notfallseelsorge unter dem Aktenzeichen 36/69 (sonstige Seelsorge) erfasst werden.

Vereinbarung der "Arbeitsgemeinschaft Psychosoziale Notfallversorgung" im Landkreis Kitzingen

Aus- und Fortbildungsnachweise:

Dieses Nachweisheft dient dazu, den eigenen Fortbildungsstand gebündelt darzustellen.

Die Aus- und Fortbildungsnachweise wurden an den Curricula der "Konferenz Evangelische Notfallseelsorge" und des Landesarbeitskreis Psychosoziale Notfallversorgung (LAK PSNV) ausgerichtet. (Nachweisheft.pdf) (Nachweisheft.doc)(Hinweise)

 

Qualitätskriterien für Notfallseelsorge-Systeme
Diese Qualitätskriterien haben noch keinen rechtlichen Status, aber alle NFS-Systeme werden gebeten, sich an ihnen zu orientieren.

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